Ratgeber · Stand Oktober 2026

Verkehrsleiter werden: die IHK-Fachkundeprüfung im Güterkraftverkehr

Wer gewerblich Güter mit dem Lkw befördert, braucht eine EU-Lizenz – und dafür einen fachlich geeigneten Verkehrsleiter. Den Nachweis erbringen Sie mit der Fachkundeprüfung bei der IHK. Hier finden Sie Ablauf, Punkte, Kosten und Voraussetzungen im Überblick.

Wer braucht den Fachkundenachweis?

Güterkraftverkehr ist die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen. Seit dem 27. Februar 2026 brauchen Unternehmen mit Sitz in Deutschland dafür eine Gemeinschaftslizenz (EU-Lizenz), die für bis zu zehn Jahre erteilt wird. Voraussetzung ist unter anderem ein Verkehrsleiter mit Fachkundenachweis.

  • Innerdeutsch: Fahrzeuge mit mehr als 3,5 t zulässiger Gesamtmasse – Zugfahrzeug und Anhänger werden zusammengerechnet.
  • Grenzüberschreitend und bei Kabotage: seit dem 21. Mai 2022 bereits ab mehr als 2,5 t.
  • Werkverkehr – also der Transport eigener Güter mit eigenem Personal als Hilfstätigkeit – braucht keine Lizenz.
Viele Seiten sprechen noch von der „Erlaubnis nach dem GüKG“. Die nationale Erlaubnis wird seit der Reform nicht mehr neu erteilt; bestehende unbefristete Erlaubnisse gelten bis zum 27. Februar 2036.

Was macht ein Verkehrsleiter?

Jedes Unternehmen muss mindestens einen Verkehrsleiter benennen: eine Person, die die Verkehrstätigkeiten tatsächlich und dauerhaft leitet und zuverlässig sowie fachlich geeignet ist. Bei einem Einzelunternehmen kann das der Unternehmer selbst sein.

Interner VerkehrsleiterExterner Verkehrsleiter
Wer?Inhaber, Geschäftsführer, Angestellter oder Gesellschafter mit echter Beziehung zum UnternehmenPer Vertrag beauftragt – nur, wenn im Unternehmen niemand die Fachkunde hat
GrenzeKeine Höchstzahl an FahrzeugenHöchstens 4 Unternehmen mit zusammen höchstens 50 Fahrzeugen (EU-Verordnung)

Zu den Aufgaben, die die EU-Verordnung für den Vertrag mit einem externen Verkehrsleiter nennt, gehören das Instandhaltungsmanagement der Fahrzeuge, die Prüfung von Beförderungsverträgen und -dokumenten, die grundlegende Rechnungsführung, die Zuweisung von Ladungen und Fahrten an Fahrer und Fahrzeuge sowie die Prüfung der Sicherheitsverfahren.

Die vier Voraussetzungen für die EU-Lizenz

  1. Niederlassung: eine tatsächliche und dauerhafte Niederlassung, unter anderem mit Räumlichkeiten, in denen die wichtigsten Unterlagen zugänglich sind.
  2. Zuverlässigkeit von Unternehmer und Verkehrsleiter – nachgewiesen unter anderem mit Führungszeugnis und Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (jeweils höchstens drei Monate alt).
  3. Finanzielle Leistungsfähigkeit: Eigenkapital und Reserven von 9.000 € für das erste und 5.000 € für jedes weitere Fahrzeug über 3,5 t, 900 € für jedes weitere Fahrzeug von 2,5 bis 3,5 t. Unternehmen nur mit Fahrzeugen von 2,5 bis 3,5 t: 1.800 € für das erste, 900 € für jedes weitere. Statt Eigenkapital ist z. B. auch eine Bankbürgschaft möglich.
  4. Fachliche Eignung: die bestandene Fachkundeprüfung bei der IHK.

Ablauf der Prüfung: Teile, Punkte, Bestehen

Die Prüfung ist bundesweit gleich aufgebaut (§ 5 GBZugV, Punkte nach der Muster-Prüfungsordnung der IHKs):

TeilInhaltDauerPunkte
Teil 1 (schriftlich)Multiple-Choice-Fragen und Fragen mit direkter Antwortmind. 2 Stunden120
Teil 2 (schriftlich)Übungen und Fallstudien, u. a. Kalkulationsaufgabenmind. 2 Stunden105
Mündliche Prüfungnur wenn nötig (siehe unten)–75

Wann ist die Prüfung bestanden?

  • Insgesamt mindestens 180 von 300 Punkten (60 %).
  • In jedem Teil mindestens 50 %: also 60 Punkte in Teil 1, 52,5 in Teil 2 und gegebenenfalls 37,5 in der mündlichen Prüfung.
  • Haben Sie schriftlich bereits 180 Punkte und in beiden Teilen die 50 % erreicht, entfällt die mündliche Prüfung – Sie haben bestanden.
  • Liegt ein schriftlicher Teil unter 50 %, ist die Prüfung nicht bestanden; eine mündliche Prüfung findet dann nicht statt.

Beispiel: Mit 140 Punkten aus beiden schriftlichen Teilen brauchen Sie in der mündlichen Prüfung noch mindestens 40 von 75 Punkten. Erlaubt ist nur ein netzunabhängiger, nicht kommunikationsfähiger Taschenrechner – keine Gesetzestexte.

Prüfungsinhalte: die fünf Sachgebiete

Rechtsgrundlage ist Anhang I der EU-Verordnung 1071/2009. Die IHKs gliedern den Stoff in ihrem Orientierungsrahmen in fünf Sachgebiete mit dieser Gewichtung in den schriftlichen Teilen:

SachgebietAnteilBeispiele
Recht25 %Güterkraftverkehrs-, Gewerbe-, Straßenverkehrs-, Arbeits- und Sozialrecht, Bürgerliches Recht, Handels- und Steuerrecht
Kaufmännische und finanzielle Führung35 %Finanzierung, Kostenrechnung, Kalkulation und Beförderungspreise, Buchführung, Versicherungen, Betriebsführung
Technische Normen und technischer Betrieb15 %Zulassung, Instandhaltung, Gewichte und Abmessungen, Ladungssicherung, Gefahrgut, Lebensmitteltransporte
Straßenverkehrssicherheit15 %Unfallverhütung, Arbeitsschutz, Verkehrssicherheit
Grenzüberschreitender Güterkraftverkehr10 %EU- und Drittstaatenregeln, Zoll und Beförderungsdokumente, Verkehrsregeln der Nachbarstaaten

Den größten Anteil hat der kaufmännische Teil – Kosten- und Preiskalkulation sollten Sie deshalb besonders sicher beherrschen.

Anmeldung, Kosten und Termine

  • Zuständig ist die IHK für Ihren Wohnsitz. In manchen Regionen bündelt eine IHK die Prüfungen – prüfen Sie die Zuständigkeit über den IHK-Finder.
  • Voraussetzungen: keine. Eine Kurspflicht gibt es nicht.
  • Gebühr: je nach IHK rund 200 bis 260 Euro (Stichprobe Oktober 2026).
  • Termine: bei Bedarf mindestens einmal im Vierteljahr. Daten und Anmeldeschluss – häufig etwa zwei Wochen vorher – legt jede IHK selbst fest.
  • Wiederholung: möglich. Geprüft wird auf Deutsch.

Nach bestandener Prüfung erhalten Sie die Bescheinigung der fachlichen Eignung für den Güterkraftverkehr. Sie hat kein Ablaufdatum und wird in allen EU-Mitgliedstaaten anerkannt – gilt aber nur für den Güterkraftverkehr, nicht für den Personenverkehr mit Bussen.

Geht es auch ohne Prüfung?

Nur in Altfällen. Die IHK stellt die Bescheinigung auf Antrag aus, wenn Sie

  • einen gleichwertigen Abschluss haben – etwa Kaufmann/-frau im Eisenbahn- und Straßenverkehr (Schwerpunkt Güterkraftverkehr), Speditionskaufmann/-frau oder Verkehrsfachwirt/-in – und die Ausbildung vor dem 4. Dezember 2011 begonnen hat, oder
  • in den zehn Jahren vor dem 4. Dezember 2009 ohne Unterbrechung ein Güterkraftverkehrsunternehmen leitend geführt haben.

Für alle anderen führt der Weg zum Verkehrsleiter über die Fachkundeprüfung.

So bereiten Sie sich vor

Präsenzkurse kosten oft mehrere hundert Euro – die IHK-Akademie München nennt für ihren Live-Online-Lehrgang zum Beispiel 840 € (Stand Oktober 2026). Vorgeschrieben ist ein Kurs nicht. Entscheidend ist, dass Sie Fragen, Fallstudien und Kalkulationen unter Zeitdruck sicher lösen.

Genau dafür gibt es die Lern-App der quickz Academy für den Güterkraftverkehr: über 280 Prüfungsfragen als Karteikarten, 390 Multiple-Choice- und Richtig/Falsch-Übungsfragen, Rechenaufgaben von der Kostenkalkulation bis zur Zinsrechnung und komplette Probeprüfungen, aufgebaut wie die IHK-Prüfung.

Prüfung simulieren, bevor es zählt

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Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Die schriftliche Prüfung besteht aus zwei Teilen von jeweils mindestens zwei Stunden. Eine ergänzende mündliche Prüfung gibt es nur, wenn Sie schriftlich beide Teile mit mindestens 50 Prozent bestanden, aber zusammen noch keine 180 Punkte erreicht haben.

Mit mindestens 180 von 300 Punkten (60 Prozent) – und in jedem Prüfungsteil mit mindestens 50 Prozent der möglichen Punkte.

Die Gebühr legt jede IHK selbst fest. In einer Stichprobe vom Oktober 2026 lag sie für den Güterkraftverkehr zwischen rund 200 und 260 Euro.

Nur ein netzunabhängiger, nicht kommunikationsfähiger Taschenrechner. Gesetzestexte oder eigene Unterlagen sind nicht erlaubt.

Seit dem 27. Februar 2026 erhalten Güterkraftverkehrsunternehmer mit Sitz in Deutschland eine Gemeinschaftslizenz (EU-Lizenz) für bis zu zehn Jahre statt der nationalen Erlaubnis. Bestehende unbefristete Erlaubnisse gelten noch bis zum 27. Februar 2036.

Nein. Die Bescheinigung der fachlichen Eignung hat kein Ablaufdatum und wird in allen EU-Mitgliedstaaten anerkannt. Sie verliert ihre Gültigkeit nur, wenn ein Verkehrsleiter von der Behörde für ungeeignet erklärt wird.

Nein. Güterkraftverkehr und Personenverkehr mit Omnibussen sind getrennte Prüfungen mit getrennten Bescheinigungen. Wer beides betreiben will, legt beide Prüfungen ab.

Nein. Für die Fachkundeprüfung gibt es keine Zulassungsvoraussetzungen und keine gesetzliche Schulungspflicht – Sie können sich auch selbst vorbereiten.

Nach der EU-Verordnung 1071/2009 höchstens vier Unternehmen mit zusammen höchstens 50 Fahrzeugen – und nur, wenn das Unternehmen selbst keine Person mit Fachkundenachweis hat.

Quellen (abgerufen am 22.10.2026)

Alle Angaben ohne Gewähr. Gebühren, Termine und Anmeldefristen legt jede IHK selbst fest – maßgeblich ist die Auskunft der für Sie zuständigen IHK.